Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der krähativ design GmbH
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der krähativ design GmbH (nachfolgend “Agentur” genannt) und ihren Kunden (nachfolgend “Kunde” genannt), sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Die Agentur erbringt kreative und technische Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Hosting, und vereinzelnd im Bereich Werbung, Grafikdesign, und Online-Marketing.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Angebot oder Vertrag. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.
(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte als Subunternehmer (z.B. Freelancer) einzusetzen.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots (auch über den Link von Lexware) durch den Kunden oder durch Unterzeichnung eines Vertrages zustande. Die Agentur behält sich vor, ein Angebot bis zur Annahme durch den Kunden zu widerrufen.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den übermittelten Inhalten verfügt und keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
§5 Abnahme
(1) Die Agentur teilt dem Kunden die Fertigstellung der vereinbarten Leistung mit. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen oder Mängel schriftlich anzuzeigen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Teilleistungen können gesondert zur Abnahme vorgelegt werden.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Entsteht während eines Projekts ein Mehraufwand, wird dieser – sofern im Angebot vorgesehen – zum jeweils gültigen, aktuellen Stundensatz gesondert abgerechnet.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der Auftragssumme bei Beauftragung, der Restbetrag nach Abnahme fällig.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, erfolgt nach 14 Tagen eine Zahlungserinnerung mit dem Hinweis auf die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz. Erfolgt innerhalb weiterer 7 Tage keine Zahlung, wird das Mahnverfahren mit der ersten Mahnung eingeleitet. Diese beinhaltet ebenfalls die genannten Verzugszinsen. Bei wiederholten Mahnstufen eines Kunden behält sich die Agentur vor, künftige Projekte nur noch gegen Vorkasse durchzuführen.
(4) Für pauschal oder projektbasiert kalkulierte Leistungen gilt: Verzögert sich die Projektfertigstellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat – insbesondere durch fehlende Mitwirkung oder nicht rechtzeitig bereitgestellte Inhalte –, ist die Agentur berechtigt, das Projekt nach Ablauf von zwei Monaten ab ursprünglich geplanter Fertigstellung in voller Höhe abzurechnen. Nach weiteren sechs Monaten ist die Agentur nicht mehr verpflichtet, das Projekt fertigzustellen, sofern zwischenzeitlich keine schriftlich vereinbarte Fristverlängerung erfolgt ist. Eine Fertigstellung oder Fortsetzung zu einem späteren Zeitpunkt kann von der Agentur gesondert angeboten und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.
§7 Nutzungsrechte
(1) Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung das einfache Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten ein.
(2) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Bearbeitung der Werke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(3) Sämtliche Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 7.3 Satz 1 und 2 berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 €, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu verlangen.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
§8 Gewährleistung
(1) Die Agentur gewährleistet die vertragsgemäße Erstellung der beauftragten Leistungen.
(2) Mängel sind vom Kunden innerhalb der Abnahmefrist schriftlich zu melden. Die Agentur hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung in Höhe der anteilig fehlenden Nachbesserung verlangen. Ein Rücktritt vom gesamten Projekt aufgrund einzelner Mängel in Teilbereichen ist nicht möglich.
§9 Haftung
(1) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Agentur haftet nicht für Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt wurden oder für externe Dienste Dritter.
§10 Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Die Vorlage des Auftragsverarbeitungsvertrags ist vom Kunden bereitzustellen.
§11 Referenznennung
(1) Die Agentur ist berechtigt, Projekte, die sie für den Kunden erstellt hat, im Rahmen ihrer Eigenwerbung als Referenz zu nennen und darzustellen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Dies geschieht in der Regel durch das Abbilden des Firmenlogos des Kunden auf der Website der Agentur. Im Bezug auf Website-Projekte bildet die Agentur die erstellte Website inklusive einer Projektbeschreibung und einer Auflistung der durchgeführten Arbeiten auf ihrer Website ab.
(2) Die Agentur behält sich zudem vor, im Footer der erstellten Website die Platzierung des Firmenlogos oder zumindest eine Verlinkung zur eigenen Agenturwebsite, sowie die Nennung im Impressum unter „Umsetzung“ zu integrieren. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, kann gegen einen Aufpreis in Höhe von 10 % des Gesamtprojektpreises eine White-Label-Lösung vereinbart werden, bei der auf jegliche sichtbare Agenturkennzeichnung verzichtet wird.
§12 Wartungsvertrag, Hosting
(1) Ein Wartungsvertrag oder Hostingvertrag kommt mit der Vergütung der im Angebot oder der Rechnung genannten Summe zustande. Eine gesonderte schriftliche Vereinbarung ist hierfür nicht erforderlich. Sofern jedoch ein Wartungsvertrag in Schriftform abgeschlossen wurde, gelten dessen Regelungen ergänzend. Für die Abrechnung gilt stets der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuelle Stundensatz oder Hosting-Paketpreis der Agentur, nicht der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Satz.
(2) Die Agentur übernimmt im Rahmen solcher Verträge die Pflege und technische Betreuung (Update, Sicherung) der vereinbarten Systeme oder Websites.
(3) Der genaue Umfang der Wartungs- oder Hosting-Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Rechnung oder schriftlich geschlossenen Vertrag.
(4) Nicht enthaltene Leistungen, insbesondere solche durch unsachgemäße Eingriffe Dritter oder höhere Gewalt, werden gesondert berechnet.
(5) Die Laufzeit des Wartungs- oder Hostingvertrags beginnt mit dem Vertragsbeginn und endet zunächst zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Erfolgt keine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen vor Jahresende, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand Heidenheim.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(Stand: 01.06.2025 – Download als PDF)